Hinweise nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Als Immobilienmakler ist die 4tytwo Research GmbH Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz (GwG).
Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, unsere Vertragspartner — bei juristischen Personen auch deren wirtschaftlich Berechtigte — vor Begründung der Geschäftsbeziehung bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags zu identifizieren (§§ 10, 11 GwG). Hierzu benötigen wir insbesondere eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments bzw. einen aktuellen Handelsregisterauszug. Wir bitten um Verständnis, dass wir unsere Leistungen ohne diese Angaben nicht erbringen dürfen.
Zuständige Aufsichtsbehörde nach § 50 Nr. 9 GwG: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Friedrichswall 1, 30159 Hannover.
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